Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übernachtungsleistungen:

  1. Geltungsbereich
    1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher und elektronischer Form über die mietweise Überlassung von Gästezimmern des Hostels zur Beherbergung sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von beiden Vertragsparteien festgehalten wird.
    3. Der Vertrag kommt erst durch mündliche, fernmündliche oder schriftlicher, auch in elektronischer schriftlicher Form (email) Bestätigung des Hostels an den Gast zustande: Kunde und Hostel sind Vertragspartner.
    4. Eine Untervermietung ist untersagt.
  2. Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei den, sie wird gesondert ausgewiesen.
    2. Umbestellungen (Änderung der Anzahl der Betten/ der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) von seiten des Gastes berechtigen das Hostel, abweichende Preise zu verlangen.
    3. Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Forderung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel der, eines höheren Schadens vorbehalten.
    4. Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, in der Regel die erste Übernachtung, während Saison-Zeiten bis 50 % der Übernachtungskosten und bei Gruppen ab 8 Personen bis zu 100% des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen.
    5. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Hostels aufrechnen.
  3. Zimmerbereitstellung, -übergabe, –rückgabe und -nutzung
    1. a. Rezeptionszeiten sind saisonabhängig.
    2. b. Die Zimmer können ab 15:00Uhr bezogen werden.Wer ausserhalb der Rezeptionszeiten anreist, zahlt einen Zuschlag von 5 €.
    3. Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten/ Zimmer ab 20.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast einen Ersatzanspruch erheben kann.
    4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/ Zimmer dem Hostel um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 80% des vollen Logispreis (Listenpreis) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 10,00 Euro. Wird das Bett/ Zimmer bis 18.00 Uhr nicht übergeben, wird der volle Preis berechnet.
    5. In allen Zimmern des Hostels herrscht absolutes Rauchverbot. Bei direkt festgestellter Zuwiderhandlung kann das Hostelpersonal den Gast direkt des Zimmers verweisen und ein Hausverbot erteilen. Es wird ein erhöhter Reinigungsaufwand in Höhe von 50.- € erhoben. Bei, im Nachhinein festgestellter Zuwiderhandlung (vorfinden von Zigarettenresten in den Zimmern) wird dem Gast ebenfalls diese erhöhte Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt.
      1. Alle Einzel-, 2er-Zimmer und Doppelzimmer werden mit Hosteleigener Bettwäsche vermietet. Bei den Mehrbettzimmern muss der Gast Hostel-Bettwäsche gegen eine Gebühr mieten. Sollte der Gast Bettdecke, Kissen oder Matratze ohne geeignete Schutzhülle nutzen, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20.- € erhoben.
      2. Bei erheblicher Verunreinigung der Bettenausstattung des Hostels, kann eine vom Hostel, nach Aufwand festzulegende Reinigungsgebühr festgesetzt werden. Ist die Ausstattung irreparabel verschmutzt, kann das Hostel die nachweislichen Kosten der Neubeschaffung, dem Gast, zuzüglich einer Aufwandsgebühr in Höhe von mindestens 30.- €, in Rechnung stellen.
      3. Bei fahrlässiger oder absichtlicher Zerstörung oder Entwendung von Inventar des Hostels, ist der Gast zu Schadensersatz, in nachweisbarer Höhe der Kosten der Wiederbeschaffung, zuzüglich einer Aufwandsgebühr in Höhe von 100.- €, verpflichtet.
    6. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche des Hostels bleiben vorbehalten.
    7. Bei Verlust des Schlüssels erheben wir eine Gebuhr von 50 €.
  4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
    1. Für Individualreisende ist die Stornierung bis 5 Tage vor geplantem Anreisetag kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr 100 % des vereinbarten Preises für alle Betten/Zimmer für die erste Nacht. Für alle gebuchten Folgenächte behält sich das Hostel vor, die Übernachtungskosten in Rechnung zu stellen, falls diese nicht anderweitig vermietet werden konnten. Während Zeiten der Hochsaison (Leipziger Büchermesse, Wave & Gothic Treffen) gelten auch für Individualreisende die gleichen Regelungen wie bei Gruppenreisen über 8 Personen.
    2. Für die Stornierung erheben wir eine Gebühr. Sie beträgt für Gruppen ab 8 Personen bei Stornierung innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn 40% des Gesamtbetrages, innerhalb von 25 Tagen vor Reisebeginn 60% des Gesamtbetrages und innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn 100% des Gesamtbetrages.
    3. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziffer 4.1. bis 4.3. entfällt, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostel zu vertreten hat.
    4. Hat der Gast eine Anzahlung an das Hostel geleistet, eine Bestätigung erhalten und storniert seine Buchung fristgerecht, erhält er vom Hostel, nach Mitteilung seiner Bankverbindung, seine Anzahlung, bei Inlandskonten in voller Höhe, bei Auslandskonten in voller Höhe, abzüglich anfallender Transaktionskosten, innerhalb von 10 Werktagen, zurück.
    5. Hat der Gast eine Anzahlung an das Hostel geleistet, storniert aber kurzfristiger wie 48 Stunden vor Beginn des Anreisetages oder erscheint nicht am Anreisetag, wird die Anzahlung durch das Hostel einbehalten.
    6. Hat der Gast eine verbindliche Buchung durch Mitteilung seiner Postanschrift, innerhalb Deutschlands, und durch eine verbindliche Bestätigungsemail getätigt, storniert aber kurzfristiger wie 48 Stunden vor Beginn des Anreisetages oder erscheint nicht am Anreisetag, wird ihm die erste Nacht, per Zusendung einer Rechnung, an die angegebene Adresse in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Bei Nichteingang der Zahlung innerhalb dieser Frist, wird das Hostel ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, behält sich aber auch vor, ein Inkassobüro zu beauftragen.
    7. Hat der Gast eine verbindliche Buchung durch Mitteilung seiner Kreditkarteninformation und durch eine verbindliche Bestätigungsemail getätigt, storniert aber kurzfristiger wie 48 Stunden vor Beginn des Anreisetages oder erscheint nicht am Anreisetag, wird ihm die erste Nacht, durch Belastung der Kreditkarte in Rechnung gestellt. Ihm wird die Rechnung per email an die bekannte emailadresse elektronisch übermittelt.
  5. Rücktritt des Hostels
    1. Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    2. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn – höhere Gewalt oder andere nichtvertretbare Umstände, die die Vertragserfüllung unzumutbar machen;
      1. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
      2. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
      3. der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.
    3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. Haftungsausschluss
    1. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Gastes im Haus. Das Hostel übernimmt keine Überwachungs- oder Aufbewahrungs-pflicht. Eine Haftung für eventuelle Schäden, Abhandenkommen oder Diebstahl wird vom Hostel ausgeschlossen, es sei den der Schaden wird durch das Hostel durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen.
    2. Eine Haftung besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe der Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
  7. Technische Anlagen, Brandschutz
    1. Der Gast wird beim Einschecken auf die besonderen Bedingungen des Brandschutzes und der Folgen der Zuwiderhandlung hingewiesen. Das Hostel behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen die daraus entstandenen Schäden dem Gast in Rechnung zu stellen.
    2. Für den Gebrauch von eigenen, mitgebrachten technischen und elektrischen Geräten ist die Zustimmung des Hostel einzuholen. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen jeglicher Form
      wird der Gast haftbar gemacht.
    3. Bei versehentlichem oder mutwilligem Auslösen der Rauchmeldeanlagen wird eine
      Aufwandsgebühr in Höhe von 50.- € je, im Zimmer befindlichen Gast, erhoben.
  8. Salvatorische Klausel
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Armin Hasert – Homeplanet Hostel, Bornaische Str. 56, 04277 Leipzig

Stand: Leipzig, 20.11.2013